Aktion Sorgenkind Berlin

Hier noch eine kleine Ergänzung zum DUMMY Berlin: Im Artikel „Nichts da – Ein Lob der Armut“ geht es um die finanzielle Armut Berlins. Das Thema erfreut sich seit vielen Jahren andauernder Aktualität. Wir haben bereits 2003 in unserer Diplomarbeit „Operation 030“ einige Alternativen zum ewigen Lamentieren aufgezeigt. Nicht wundern, damals gab es noch Sozialhilfe und kein Arbeitslosengeld II aka Hartz IV. Hier nun ein Ausschnitt:

02…Aktion Sorgenkind Berlin

Aus der Not geboren, ist die Aktion Sorgenkind Berlin vor allen Dingen eine Gegenmaßnahme zur derzeitigen Jammerstimmung, in der der chronische Geldmangel (nett ausgedrückt) Berlins das Thema Nr. 1 ist. Bei den (berechtigten) Sorgen um Schulden- berge und Einsparungsmaßnahmen geraten Ideen und Visionen, die für eine positivere Entwicklung stehen könnten, ins Abseits. Aktion Sorgenkind Berlin zeigt, wie man unwissentlich bereits sein Beitrag zur Schuldenbeseitigung leistet bzw. diesen Einsatz auf unkomplizierte Weise um ein Vielfaches erhöhen kann, und sich so guter Stimmung und schulterklopfend an der Haushaltssanierung unserer geliebten Stadt beteiligen kann. Um das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben besser einschätzen zu können, werden alle Beträge bei der Aktion Sorgenkind Berlin in Relation zum Standardsozialhilfesatz gesehen, der zur Zeit 293 Euro für einen Alleinstehenden beträgt. Die hinten mit einem Sternchen* versehenen Angaben sind aus dem Statistischen Jahrbuch für Berlin 2002, herausgegeben vom Statistischen Landesamt Berlin.

Parkraumbewirtschaftung

Bei einer Parkzeit von 15 Stunden unterstützen Sie das finanziell gebeutelte Land Berlin mit ganzen 7,50 €*

* mit einer Überschreitung der Parkzeit von nur 3 Stunden sichern Sie 2 Tagessätze eines Berliner Sozialhilfeempfängers

Im Jahr 2001 betrugen die Einnahmen aus Verwarnungsangeboten für Berlin 49.583.000 Euro.*

»Laut der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verodnung-BKatV) vom 13. Nov. 2001, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Dezember 2001 muß man an Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit folgende Bußgelder zahlen: An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt: 5,- Euro bis 30 Minuten: 5,- Euro; bis zu einer Stunde: 10,- Euro; bis zu zwei Stunden: 15,- Euro; bis zu drei Stunden: 20,- Euro länger als drei Stunden: 25,- Euro«

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